Ist ein Balkongeländer pflicht? Wir klären auf

Die Vorschriften für Balkongeländer sind kompliziert, weil sie von den Landesbauordnungen abhängen. Jedes Bundesland hat z.B. unterschiedliche Mindesthöhen für Balkongeländer. Auf dieser Seite findest du einen Überblick über die Vorschriften für Balkongeländer, einen praktischen Leitfaden und die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Bundesländern. Im Folgenden findest du eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften in deinem Bundesland.

Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung. Die Bauvorschriften der einzelnen Bundesstaaten sind für weitere Informationen verlinkt. Dein örtliches Bauordnungsamt ist die beste Quelle für Balkongeländer-Vorschriften für dein Projekt.

Als ob das Baurecht in den Bundesländern nicht schon genug wäre, haben viele zusätzlich zur Landesbauordnung weitere Verordnungen erlassen.

Dann gibt es noch die DIN 18065, eine technische Norm, die in den meisten Bundesländern offiziell eingeführt wurde. Die DIN 18065 ist eine allgemein anerkannte Regel der Technik, die sich mit den Abmessungen von Wohntreppen und Geländerhöhen sowie der Sicherheit beschäftigt. Da diese Vorschriften oft in den Landesbauordnungen für Geländer (z.B. Balkongeländer) und in den Verwaltungsvorschriften zu finden sind, haben wir sie in unseren Leitfaden aufgenommen. Die staatlichen Bauvorschriften haben immer Vorrang.

Unabhängig davon, ob es sich bei dem Gebäude um ein Wohnhaus, einen öffentlichen Raum oder einen Arbeitsplatz handelt, gelten zusätzliche Vorschriften.

Vorschriften zur Höhe des Balkongeländers

Die Höhe ist wichtig für die Sicherheit von Balkonen. Die Gesetze der Bundesländer sind unterschiedlich. Die meisten Landesbauordnungen schreiben 110 cm vor. Die Höhe der Bodenplatte wird verwendet. In Bayern müssen Wohngebäude bis zu einer Höhe von 12 Metern 90 cm hoch sein. Baden-Württemberg erlaubt 80 cm, wenn das Geländer 20 cm tief ist und aus Mauerwerk besteht. Balkongeländer aus Glas oder Metall werden oft im Boden verankert. Die Verankerung muss zur Mindesthöhe des Geländers hinzugerechnet werden.

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Neue Gebäude müssen die Höhenanforderungen erfüllen. Alte Balkone dürfen niedrigere Geländer haben. Unbeaufsichtigte Kinder sollten sicher auf dem Balkon spielen können. Altbauten mit niedrigen Balkongeländern mindern nicht die Miete. 2009 (AZ 63 S 540/08) hat das Landgericht Berlin dies entschieden.

Vorschriften zu Abständen

Die Landesbauordnungen schreiben Mindesthöhen und -abstände vor. Damit wird die Sicherheit von Kindern auf Balkonen gewährleistet. In den meisten Bundesländern sind 12 Zentimeter zwischen den Streben erlaubt. Dazu gehört auch der Abstand von der Bodenplatte zum Geländer. Diese Regel verhindert, dass die Köpfe von Kindern zwischen den Streben eingeklemmt werden.

In der Regel halten die Hersteller von Balkongeländern die richtigen Abstände ein. In einigen Staaten sind geringere Abstände vorgeschrieben. Informiere dich vor dem Kauf über die Bauvorschriften deines Landes. Gegenstände sollten nicht durch die Streben fallen.

Welches Material ist für ein Balkongeländer erlaubt?

Du kannst das Material des Balkongeländers wählen. Glas, Holz, Kunststoff und Metall sind akzeptabel. Durchstichsichere Holzgeländer sind vorgeschrieben. Wenn du mit Glas baust, ist 8-Millimeter-Verbundsicherheitsglas erforderlich. Regelmäßige Pflege schützt Holzgeländer vor Feuchtigkeit, Ungeziefer und Witterung. Holzgeländer brauchen Pfosten aus Stahl oder Aluminium. Holz kann nach deinen Wünschen geformt werden.

Dasselbe gilt für Metallgeländer. Sie sind ebenfalls pflegeleicht und langlebig. Aluminium oder rostfreier Stahl sind geeignet. Geländer aus Messing sind selten. Teuer und weich. Meistens an denkmalgeschützten Häusern. Schmiedeeiserne Geländer sehen altmodisch aus. Sie sind schwerer und stabiler. Wetterfeste Kunststoffgeländer sind billig. Sie sind nicht tragfähig.

Vorschrift: Leitereffekt

Leitereffekt? Horizontale Elemente verleiten dazu, eine Balkonbrüstung zu erklimmen. Zusätzlich zu den Abständen befassen sich die meisten Landesbauordnungen mit diesem Effekt. Die Vorschriften verhindern den Leitereffekt. Sonst sind Kinder in Gefahr.

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Auch ohne Kinder ist der Leitereffekt ein Problem. In einigen Bundesländern gibt es Regenrinnen. Auch sie sollen den Zugang zum Balkon verhindern.

Antwort zur Frage: Ist ein Balkongeländer pflicht?

Private Balkongeländer müssen 0,90 m hoch sein, unabhängig von der Fallhöhe.

Der Abstand zwischen Balkon und Geländer muss 6 cm betragen.

Besondere Regeln für Kinder unter sechs Jahren:

Der Abstand zwischen den horizontalen Stäben muss bis zu 0,6 m 2 cm und darüber 12 cm betragen. Dadurch wird verhindert, dass Kinder in die Leiter geraten.

Der Kopf des Kindes darf nicht weiter als 12 cm zwischen die vertikalen Elemente passen. Unterhalb des Geländers müssen 12 cm frei bleiben.

Die Gebäudeklassen 1 und 2 sowie Wohnungen sind jedoch von den Kindersicherheitsbestimmungen ausgenommen.